Bezeichnung für einen Wein aus dem deutschen Anbaugebiet Baden mit blass- bis hellroter Farbe. Es handelt sich gemäß EU-Recht um einen namensgeschützten, traditionellen Begriff, der den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) entspricht. Er zählt in Deutschland zur Gruppe Rotling, darf aber gemäß deutschem Weinrecht nicht als Rosé bezeichnet werden.
Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein verwendet werden, wenn diese Produkte nur aus Wein aus dem Anbaugebiet Baden hergestellt wurden. Der Wein muss aus einer Trauben- oder Maischemischung der Sorten Ruländer (Pinot Gris) und Spätburgunder (Pinot Noir) produziert werden. Weitere namens- und ursprungsgeschützte Weine mit ähnlichen Bestimmungen sind Schieler und Schillerwein (Deutschland) sowie Schiller (Schweiz).
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena